Grabarten
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Grabarten die wir anbieten. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch zur Verfügung.
Grabarten zur Erdbestattung
Erdwahlgräber
-
- Erdwahlgräber können ein- oder mehrstellig sein.
- Laufzeit für diese Grabstätten betragen ca. 25 – 30 Jahre.
- Auf einem Wahlgrab können je nach Friedhofssatzung auch Urnen beigesetzt werden.
- Wahlgräber können nach Ablauf der Laufzeit entsprechend verlängert werden. Sie müssen von den Angehörigen oder Nutzungsberechtigten über die gesamte Zeit gepflegt werden oder die Pflege kann von einer Friedhofsgärtnerei übernommen werden. Möglich ist es auch pflegefreie Gräber von der Stadt oder der Gemeinde zu erwerben.
Erdreihengräber
Erdreihengräber werden einstellig angeboten. Die Nutzungszeit beträgt 20 – 25 Jahre. Sie können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht nachgekauft werden.
Grabarten zur Feuerbestattung
Urnenwahlgräber
-
- Urnenwahlgräber können ein- oder mehrstellig sein.
- Laufzeit für diese Grabstätten betragen ca. 20 – 30 Jahre.
- Wahlgräber können nach Ablauf der Laufzeit entsprechend verlängert werden. Sie müssen von den Angehörigen oder Nutzungsberechtigten über die gesamte Zeit gepflegt werden oder die Pflege kann von einer Friedhofsgärtnerei übernommen werden. Möglich ist es auch pflegefreie Gräber von der Stadt oder der Gemeinde zu erwerben.
Urnenreihengräber
Urnenreihengräber werden einstellig angeboten. Die Nutzungszeit beträgt 20 – 30 Jahre. Sie können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht nachgekauft werden.
Urnenstelen oder Urnenkolumbarien
Bis zu zwei Urnen können in dieser Art über der Erde aufbewahrt werden.
Urnenstreufeld
Die Asche wird auf einem bestimmten Platz des Friedhofes ausgestreut. Ob Angehörige anwesend sein dürfen, richtet sich nach der Friedhofssatzung. Eine Ausstreuung der Asche muss vorher als ausdrücklicher Wunsch handschriftlich vermerkt sein.