Leitfaden Todesfall
Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten, formellen Informationen an die Hand geben, damit Sie vor und beim akuten Eintreffen eines Todesfalls gezielt und strukturiert handeln können. Gerne sind wir für persönliche Fragen telefonisch für Sie da.
Im Vorfeld können Sie planen
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- Welche Bestattungsform kann in Frage kommen: Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung?
>> Mehr Informationen zu den Bestattungsarten - Auf welchem Friedhof soll beigesetzt werden?
- Soll eine Abschiednahme erfolgen?
- Soll die/der Verstorbene eigene Kleidung tragen?
- Wünschen Sie Trauerbriefe oder eine Anzeige in der Zeitung (wie viele Briefe werden Sie brauchen)?
- Werden Sie im Anschluss an die Trauerfeierlichkeiten eine Gaststätte besuchen?
- Wünschen Sie hierzu gedruckte Einladungen und wie viele Personen werden erwartet?
- Welche Bestattungsform kann in Frage kommen: Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung?
Akuter Todesfall
Der Todesfall geschieht im Krankenhaus
- Sie rufen uns an und wir vereinbaren mit Ihnen einen Gesprächstermin.
Der Todesfall geschieht zu Hause
- Sie rufen den Haus- oder Notarzt an.
- Der Arzt stellt einen Totenschein aus und entscheidet, ob es sich um einen natürlichen Tod handelt.
Bei einem natürlichen Tod darf der Verstorbene auf Wunsch bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben. Sie können in Ruhe Abschied nehmen. Wir helfen Ihnen gern dabei. Kann der Arzt keinen natürlichen Tod feststellen, wird die Kriminalpolizei eingeschaltet. Der Verstobene muss vom Bestatter umgehend überführt werden. Eine Freigabe der Staatsanwaltschaft erfolgt in etwa 2 Tagen.
Folgende Unterlagen des Verstorbenen halten Sie bitte bereit:
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- Stammbuch oder eine Heiratsurkunde
- Personalausweis oder eine Meldebescheinigung
- Sterbeurkunde des Ehegatten, falls verstorben
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Scheidungsurteil mit Rechtskräftigkeitsvermerk bei Geschiedenen
- Rentenbescheid(e) Rentennummer(n)
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Policen von Lebensversicherungen oder Sterbekassen im Original
- Mitgliedsausweis bei Gewerkschaftszugehörigkeit